Aktuelle COVID-19 Information: Inzidenz und Impfdurchbrüche

Aus gegebenem Anlass möchten wir heute nochmals für das Thema Impfdurchbruch sensibilisieren.

Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-Impfstoffe einen guten Schutz, insbesondere auch vor einem schweren Verlauf der Krankheit.

Es kann jedoch trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet. Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn bei einer vollständig geimpften Person eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2 Infektion mit Symptomatik festgestellt wird.

Ein Impfdurchbruch liegt also bspw. vor, wenn eine Person, die vor einigen Monaten ihre zweite Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt.

Davon abzugrenzen sind asymptomatische Verläufe unter vollständig Geimpften, d.h. die Personen sind PCR-positiv, zeigen aber keinerlei Symptome; diese gelten nicht als Impfdurchbrüche.

Die Entwicklung der Anzahl der Impfdurchbrüche unterliegt einem ständigen Monitoring durch das RKI und wird im wöchentliche Situationsbericht veröffentlicht:

Der Großteil der gemeldeten COVID-19-Fälle ist weiterhin nicht geimpft. Der Anteil vollständig Geimpfter unter den Meldefällen ist jedoch in den letzten Wochen deutlich gestiegen. Die geschätzte Impfeffektivität liegt für den Gesamtbeobachtungszeitraum (5. bis 44. KW) für die Altersgruppe 18-59 Jahre bei ca. 82 % und für die Altersgruppe ≥60 Jahre bei ca. 80 %. Für den Zeitraum der letzten vier Wochen (41. bis 44. KW) liegt die geschätzte Impfeffektivität für die Altersgruppe 18-59 Jahre jedoch nur noch bei ca. 72 % und für die Altersgruppe ≥60 Jahre bei ca. 72 % (wöchentlicher Situationsbericht des RKI, 02.03.2023).

Wir empfehlen Ihnen deshalb unter Berücksichtigung der derzeit stark steigenden Inzidenzen dringend alle festgelegten Schutzmaßnahmen streng einzuhalten.

Angehörigen von Risikogruppen und schwangeren Mitarbeiterinnen empfehlen wir weiterhin zusammen mit Ihren Vorgesetzten anhand der Gefährdungsbeurteilung die individuell für sie festgelegten zusätzlichen Schutzmaßnahmen nochmals zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Hierfür empfehlen wir die in der Gefährdungsbeurteilung „1_2_Mutterschutz – Corona_V8“ beschriebenen Punkte 5.1-5.17 zu berücksichtigen.

 

Weiterhin empfehlen wir unseren bereits 2-fach geimpften Beschäftigten zur Aufrechterhaltung Ihres Impfstatus sich rechtzeitig mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen um Termine für eine Auffrischungsimpfung festzulegen –  die Wartezeiten können hier bereits jetzt einige Wochen betragen. Dies gilt natürlich auch für unsere bisher ungeimpften Beschäftigten mit Impfwunsch.

Bleiben Sie Gesund!