Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Legalisierung von Cannabis

Zum aktuellen Verfahren um die Legalisierung von Cannabis hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hierzu ihre Haltung veröffentlicht, die die bisher in der Debatte nur wenig betrachteten Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Bildungseinrichtungen in den Blick nimmt.

In deren Positionspapier „Null Alkohol und null Cannabis bei Arbeit und Bildung“ (PDF, 206 kB, nicht barrierefrei) heißt es dazu: Cannabiskonsum darf nicht dazu führen, dass man sich selbst oder andere gefährdet. Hierüber besteht Konsens. Schwierigkeiten gibt es jedoch bei der Frage, wie im Verdachtsfall eine Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Cannabis festgestellt werden kann.

Weiter wird gefordert, die Entkriminalisierung von Cannabis mit der Förderung von Forschungsprojekten zu verbinden, um evidenzbasierte Kriterien für eine Beeinträchtigung des Verhaltens- und Reaktionsvermögens durch den Konsum von Cannabis zu identifizieren. Die Debatte über die „Freigabe“ von Cannabis darf auch nicht dazu führen, dass die Wirkung von Cannabis verharmlost wird. Eine weitere Forderung lautet deshalb, die Entkriminalisierung von Cannabis muss mit öffentlichkeitswirksamen Informationskampagnen zu verbinden, die über die Wirkung von Cannabis aufklären und auf die damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit hinweisen.

Rechtlicher Hintergrund

Der rechtliche Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgebende ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) eindeutig geregelt: Demnach dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Gleichzeitig dürfen Unternehmer Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen.